Zielgruppe sind Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die unter die Vorraussetzungen des § 53 SGB XII fallen. In unserer sozialen Dienstleistung BeWo-imflow werden Personen mit einer geistigen sowie psychischen und/oder seelischen Beeinträchtigung im gesellschaftlichen Leben im Alltag unterstützt.
Kostenträger für die Leistung der ambulanten Eingliederung ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als überörtlicher Sozialhilfeträger.